Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

  1. Unser Vertragspartner wird in diesen Geschäftsbedingungen als „Käufer“ bezeichnet, ohne Rücksicht darauf, ob es sich im
    Einzelfall um einen Kaufvertrag, Werkvertrag oder ein sonstiges Vertragsverhältnis handelt.
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäfte, die der Käufer mit der Dietiker AG abschliesst (sei es direkt oder über einen Agenten).
  3. Mit seiner Bestellung anerkennt der Käufer die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese sind in der Folge Grundlage für die vertraglichen Beziehungen und integrierender Bestandteil des Vertrages. Sie können nur durch schriftliche Vereinbarung modifiziert werden.

II. Angebote und Bestellungsbestätigungen

  1. Angebote von Dietiker AG sind freibleibend oder haben eine schriftliche Gültigkeitsfrist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bestellungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  2. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen und bei Nichtbeibringung der Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten

III. Preise

  1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, einschliesslich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
  2. Sofern kein Festpreis vereinbart worden ist, gelten die am Liefertag gültigen Preise.

IV. Bestellungsstorno oder -änderung

  1. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen bedürfen der Zustimmung der Dietiker AG und sind nur gegen Erstattung von Material- und Fertigungskosten möglich.

V. Lieferungen/Liefertermine

  1. Jede Lieferung ist als in sich abgeschlossenes Geschäft anzusehen und unterliegt als solches den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Die Liefertermine werden in der Bestellungsbestätigung festgehalten. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Pünktlichkeit in der Einhaltung von Lieferterminen ist unsere Herausforderung. Können die Liefertermine von uns nicht eingehalten werden, begründet dies keinen Vertragsbruch und verschafft grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
  3. In jedem Fall sind bei den von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen wie z.B. durch Streik, Brand, Betriebsstörungen oder Lieferverzug unserer Lieferanten die vereinbarten Lieferzeiten um die Dauer der Verzögerung zu verlängern. Falls jedoch die Verzögerung länger als drei Monate dauert, kann jede Vertragspartei schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

VI. Bestellungen auf Abruf

  1. Bei Abrufbestellungen, die nach drei Monaten und nach ergebnisloser Mahnung und Nachfristsetzung noch nicht abgerufen wurden, sind wir wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Gesamtpreis zu verlangen. Das gleiche gilt für Bestellungen ohne Abruffrist, wenn seit der Bestellungsbestätigung mehr als drei Monate verstrichen sind.

VII. Zahlungskonditionen

  1. Die Zahlung hat gemäss den in der Bestellungsbestätigung aufgeführten Konditionen zu erfolgen. Auf Nettopreise, Frachtkosten und sonstige Dienstleistungen wird kein Skonto gewährt. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, so werden sämtliche offenen Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig.
  2. Die Verrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Zurückbehaltung des Kaufpreises bzw. Teilen davon sind nicht zulässig.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 6%.
  4. Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Sie tilgen immer die älteste Rechnung.

VIII. Gewährleistung/Garantie

  1. Wir leisten Gewähr für die Lieferung einwandfreier Ware gemäss jeweiligem Vertrag. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Ablieferung der Ware und 2 Jahre für Outdoor-Möbel. Bezugsmaterialien sind von der Garantie durch Dietiker AG ausgeschlossen. Sie werden von den Herstellern der Bezugsstoffe abgedeckt. Produkte von Dritten, die über Dietiker bestellt werden, unterliegen ebenfalls den AGB’s der Hersteller.
  2. Wir werden allfällige Mängel unentgeltlich beseitigen (Nachbesserung) oder nach unserer Wahl einwandfreie Ersatzware der gleichen Gattung liefern (Ersatzlieferung). Jede weitere Gewährleistungspflicht und/oder Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für allfällige Folgeschäden.
  3. Von Garantieleistungen ausgeschlossen sind Schäden an Materialien oder Produkten, die durch natürlichen Verschleiss entstehen (Gleiter, Rollen, Bezugsmaterialien, etc.) oder durch unsachgemässe Nutzung hervorgerufen sind. Ebenso haften wir nicht für Mängel, die auf fehlende oder mangelhafte Wartung unserer Produkte zurückzuführen ist (Verschmutzungen, unsachgemässe Reinigung / Desinfektion, Nässe, extreme klimatische Bedingungen, etc.). Schäden die während Transporten entstehen, welche vom Kunden oder Dritten veranlasst sind, fallen nicht unter Garantie.
  4. Bei Produkten aus Massivholz ist die natürliche Charakteristik des Materials zu respektieren. Holz ist ein hygroskopischer Rohstoff und reagiert auf Änderungen der Luftfeuchtigkeit. Dies äussert sich durch leichtes Quellen oder Schwinden des Materials. Als Folge davon können Massivholzplatten immer leichte Unebenheiten oder Massabweichungen aufweisen. An Verbindungsfugen zwischen Werkstücken aus massivem Holz können aus diesem Grund im Laufe der Zeit leichte Versätze entstehen. Ebenso sind leichte natürliche Abweichungen in der Farbe und der Textur des Holzes zulässig und kein Grund für Beanstandungen.
  5. Für Holzfarbtöne ist die Farbtonkarte massgebend. Kleine Farbabweichungen, die durch Verschiedenartigkeit der Hölzer und Furniere in Farbe und Struktur bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Massen und Farbtönen ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
  6. Abweichungen von abgebildeten und beschriebenen Modellen behalten wir uns vor. Veränderungen, die sich durch Produktionsverbesserungen und durch technischen Fortschritt ergeben, berechtigen nicht zur Reklamation.
  7. Bei Erfüllung von Garantieleistungen haften wir im selben Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung. Die Gewährleistungsfrist wird mit dem Erbringen einer Garantieleistung nicht verlängert, sondern bezieht sich nach wie vor auf das ursprüngliche Lieferdatum.

IX. Mängelrügen/Beanstandungen

  1. Mängelrügen hat der Käufer innert fünf Arbeitstagen nach Ablieferung der Ware (oder bei verdeckten Mängeln innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels und innerhalb der Gewährleistungsfrist) schriftlich an uns zu erheben. Mängelrügen müssen dokumentiert sein und eine Ferndiagnose ermöglichen. Bei Transportschaden ist das jeweilige Verpackungsmaterial vorzuweisen. Andernfalls sind die Gewährleistungsansprüche verwirkt.
  2. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt stets werkseitig. Wandlung oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.

X. Beistellmaterialien/Sonderanfertigungen

  1. Alle eingesandten Materialien des Käufers wie Leder, Kunstleder und Textilien verarbeiten wir ohne Gewähr.
  2. Sonderanfertigungen erfolgen aufgrund gesonderter Angebote. Reklamationen werden bei Sonderanfertigungen nicht anerkannt, wenn Konstruktionen, Formen, Materialien und Farbtöne vom Käufer vorgegeben worden sind. Rücknahmen sind ausgeschlossen.

XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Recht vor, den Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
  4. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind uns unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Der Pfändungsgläubiger ist vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
  5. Unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf vom Käufer weder verpfändet noch Dritten zur Sicherheit übereignet werden.
  6. Bei Weiterveräusserung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs tritt der Käufer seine Forderung gegen seinen anderen Abnehmer hiermit an uns ab, ohne dass die uns gegenüber bestehende Zahlungspflicht des Käufers davon berührt wird.
  7. Spätestens mit der vollen Bezahlung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch seinen Abnehmer ist der Käufer verpflichtet, den Erlös sofort in Höhe unserer bestehenden Forderungen an uns abzuführen.
  8. Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die von uns gelieferte Ware ein, so können wir die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ohne Fristansetzung verlangen. Bei Herausgabe der Ware entstehende Spesen und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.

XII. Weitere Bestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
  2. Soweit uns eine Haftung wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspäteter Erfüllung treffen sollte, ist diese Haftung betragsmässig in jedem Fall auf den Nettowert der betreffenden Lieferung (gemäss unserer Faktura) beschränkt.

XIII. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Diese Geschäftsbedingungen sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer untersteht dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stein am Rhein, Kanton Schaffhausen, Schweiz.
Version: März 2019
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